Diese Hinweise betreffen gesetzliche Rechte bei einem bereits bei Übergabe vorhandenen Sach- oder Rechtsmangel. Sie sind von der freiwilligen Rückgabe wegen Nichtgefallens und von einer zusätzlichen Herstellergarantie zu unterscheiden.
I. Gesetzliche Mängelhaftung
Für die von ismariq gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach deutschem Recht. Bei neuen Waren beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Diese Rechte können nicht durch interne Prüfzeiten, freiwillige Rückgaberegeln oder eine empfohlene Meldefrist verkürzt werden.
II. Wann liegt ein Mangel vor?
Ein Mangel kann insbesondere vorliegen, wenn die Ware bei Übergabe:
-
nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht;
-
nicht für die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung geeignet ist;
-
nicht mit dem vereinbarten Zubehör oder der erforderlichen Anleitung geliefert wird;
-
von Produktbeschreibung, Modell, Menge oder Ausführung abweicht;
-
wegen einer fehlerhaften Montageanleitung nicht ordnungsgemäß montiert werden kann.
Normale, produkt- und materialtypische Eigenschaften stellen allein keinen Mangel dar, sofern Ware und Beschreibung übereinstimmen.
III. Nacherfüllung
Bei einem berechtigten Mangel kann der Verbraucher nach den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen. Die gewählte Art kann verweigert werden, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist.
Die für die Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden im gesetzlichen Umfang von ismariq getragen. Bei sperriger Ware wird eine erforderliche Abholung organisiert.
IV. Weitere Rechte
Scheitert die Nacherfüllung, wird sie verweigert, ist sie unzumutbar oder verstreicht eine erforderliche angemessene Frist erfolglos, können nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht kommen.
Bei einem nur unerheblichen Mangel kann ein Rücktritt ausgeschlossen sein; andere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
V. Vermutung innerhalb des ersten Jahres
Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres seit Übergabe ein Zustand, der von den gesetzlichen Anforderungen abweicht, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war, sofern diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.
VI. Montage, Nutzung und Pflege
Schäden, die erst durch eine nicht anleitungsgemäße Montage, unsachgemäße Nutzung, ungeeignete Pflege, eigenmächtige Veränderung oder normalen Verschleiß entstehen, sind nicht automatisch ein ursprünglicher Sachmangel. Jeder Fall wird anhand der Ursache und der gesetzlichen Vorgaben beurteilt.
Ist die Montageanleitung selbst fehlerhaft und führt dies zu einer unsachgemäßen Montage, können gesetzliche Mängelrechte bestehen.
VII. Freiwillige Garantie
Eine zusätzliche gewerbliche oder Herstellergarantie besteht nur, wenn sie beim jeweiligen Produkt ausdrücklich angegeben wurde. Eine solche Garantie ergänzt die gesetzlichen Mängelrechte und schränkt sie nicht ein. Fehlt eine ausdrückliche Garantieangabe, gelten ausschließlich die gesetzlichen Rechte.
VIII. Kontakt und Nachweise
Reklamationen können per E-Mail an livraison@ismariq.com oder telefonisch unter +81 70-2869-7384 gemeldet werden. Bestellnummer, Beschreibung, Fotos, Video und Verpackungsfotos helfen bei der Prüfung. Das Fehlen einzelner freiwilliger Nachweise führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf finden Sie unter Reklamation und beschädigte Ware.